Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Themen rund um das Thema Steuerberatung und unsere Firma.
Neue Adresse
Ab dem 04.11.2024 finden Sie uns unter unserer neuen Adresse wieder: Rehbachstraße 30, D-66125 Saarbrücken-Dudweiler
Klicken für mehr Informationen.Steuerliche Kompetenz in Immobilienbesteuerung und Erbschaftsbesteuerung
Anzeige in SZ Saarbrücker Zeitung Finanzen, Steuern & Versicherungen vom 18. August 2021.
Klicken für mehr Informationen.Instandhaltungsrücklage und Grunderwerbsteuer
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Instandhaltungsrücklage und Grunderwerbsteuer.
Klicken für mehr Informationen.Das Supervermächtnis als Ergänzung zum Berliner Testament - Anzeige in der "SZ"
Vererben - aber richtig! Das Supervermächtnis als Ergänzung zum Berliner Testament. Lesen Sie den Bericht der SZ.
Klicken für mehr Informationen.Steueroptimal schenken und vererben - Anzeige in der "SZ"
Erben-Vererben-Nachfolge: "Erbverzicht" ist nicht gleich "Erbausschlagung". Lesen Sie den Bericht der SZ.
Klicken für mehr Informationen.Checklisten zum Download
Wir bieten für Sie ab sofort kostenlose Checklisten zum Download an.
Klicken für mehr Informationen.BGH stärkt Rechte der Erben - Erbschein meistens überflüssig
Auskunftsersuchen von Erben mit Legitimationsnachweis.
Klicken für mehr Informationen.Immobilienschenkung gegen Rentenzahlung - Anzeige in der "SZ"
Ziel eines jeden Erblassers ist es, sein Vermögen den Erben zu übertragen und nicht dem Finanzamt. Lesen Sie den Bericht der SZ.
Klicken für mehr Informationen.Übertragung des Familienheims - Anzeige in der "SZ"
Schenkung und Erben eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten und durch Kinder. Lesen Sie den Bericht der SZ.
Klicken für mehr Informationen.Erbschaftssteuer vermeiden - Anzeige in der "SZ"
Erben-Vererben-Nachfolge: Steuerfreibeträge bei Schenkung und Erbschaft. Lesen Sie den Bericht der SZ.
Klicken für mehr Informationen.Testamentsregister für Deutschland
Informationen zum Testamentsregister.
Klicken für mehr Informationen.Das Behindertentestament
Der Bundesgerichtshof bestätigt in seinem Urteil vom 19.01.2011 (IV ZR 7 / 10) das sog. Behindertentestament und verweist auf die gefestigte Senatsrechtsprechung zum Behindertentestament.
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